Gemeindebeihilfen und Förderungen

Beihilfen und Förderungen für das Jahr 2012

Nachstehend angeführte Beihilfen und Förderungen der Gemeinde Gniebing-Weißenbach werden im Jahr 2012 ausbezahlt. Sämtliche Förderungen sind freiwillige Leistungen (ausgenommen Musikschulen), es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.
Die Auszahlung der Beihilfe für Einzelpersonen bis 300,-- Euro erfolgt mittels Gemeindegutscheine. Darüber liegende Beträge werden auf ein Bankkonto ausbezahlt.


 

Beihilfen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, Schülern und Studenten


Studienbeihilfe
Auszahlung der Förderung an: Schüler höherer Schulen mit Maturaabschluss ab dem 9. Schuljahr sowie Studenten (auch FH und College) bis zu jenem Schuljahr, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird.
Höhe der Förderung: € 140,-- je Schuljahr
Erforderliche Unterlagen: Schulbesuchsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung sind jährlich vorzulegen.
Rückwirkende Auszahlung: Jeweils das laufende Schuljahr und zusätzlich zwei vergangene Schuljahre.

 


 

Beihilfen für Schulveranstaltungen in Pflichtschulen
Auszahlung der Förderung
: Für die Teilnahme an Schulsportwochen usw. in Pflichtschulen entrichtet die Gemeinde Gniebing-Weißenbach über das Schulbudget einen Beitrag.
Der zuständige Lehrer kann bei der Stadtgemeinde Feldbach einen Beitrag je
Schüler anfordern, lt. Auskunft der Stadtgemeinde wird ein Zuschuss in der
Höhe von 25,-- Schüler und Veranstaltung gewährt.
Rückwirkende Auszahlung: Jeweils das laufende Schuljahr und zusätzlich das vergangene Schuljahr. Für die Jahre davor wird keine Förderung mehr gewährt.

 


 

Beihilfen für Sprachwochen

Auszahlung der Förderung: Für Schüler von Pflichtschulen und höheren Schulen mit Hauptwohnsitz in Gniebing-Weißenbach, nur tatsächliche Sprachwochen (von der Schule/Lehrer organisiert, im Rahmen des Unterrichtes)
Höhe der Förderung: € 80,-- je Sprachwoche
Erforderliche Unterlagen: Einzahlungsbestätigung(en)
Rückwirkende Auszahlung: Jeweils das laufende Schuljahr und zusätzlich das vergangene Schuljahr. Für die Jahre davor wird keine Förderung mehr gewährt.


Beihilfe für Ferienaktionen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Veranstalter für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Gniebing-Weißenbach, die an Ferienaktionen wie Jungscharlager, Jugendlager und dgl. teilnehmen.
Höhe der Förderung: € 25,-- je teilnehmendem Kind/Jugendlichen
Erforderliche Unterlagen: Schriftliches Ansuchen mit Teilnehmeraufstellung


Beihilfe für Jungschargruppen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an die Katholische Jungschar der Pfarre Feldbach bzw. an die jeweilige Ortsgruppe.
Höhe der Förderung: € 100,-- je Ortsgruppe
Erforderliche Unterlagen: Schriftliches Ansuchen


Vereinsförderungen


Förderung der Sportvereine

Auszahlung der Förderung: Für die Erhaltung und den Betrieb der Sportanlagen wird an
Sportvereine eine Beihilfe gewährt.
Höhe der Förderung
Grundbetrag € 880,--, bei Vereinen mit mehreren Sektionen zusätzlich 50%.
ESV Unterweißenbach               880,--
ESV Oberweißenbach             1.320,--
USFC Gniebing 880,--             1.320,--
RC-Markus                               880,--
TC-Unterweißenbach                 880,--
Erforderliche Unterlagen: keine


Entschädigung an Vereine für Sperrmüllabfuhr

Auszahlung der Förderung: An die jeweiligen Vereine, die Fetzenmärkte in Gniebing/Paurach und Unter-/Oberweißenbach mit Sperrmüllabfuhr abhalten.
Höhe der Förderung: € 1.500,--
Erforderliche Unterlagen: keine


Wirtschaftsförderungen


Prämie für Lehrlingsausbildung

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an Gewerbebetriebe, deren Lehrlinge die Berufschule
besucht haben.
Die Auszahlung dieser Beihilfe erfolgt im darauf folgenden Jahr (z.B. 2010 für 2009) und erst nach Entrichtung der gesamten Kommunalsteuer für das betreffende Jahr.
Höhe der Förderung: € 200,-- je Lehrling und Berufschulbesuch
Erforderliche Unterlagen: Daten werden aus den Beitragsvorschreibungen des Landes an die Gemeinde entnommen.


Beihilfe für Betriebsgründungen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an Gewerbebetriebe, die tatsächlich neu gegründet wurden, nicht bei Besitzer-/Pächterwechsel oder Firmenteilung.
Die Auszahlung dieser Beihilfe erfolgt im darauf folgenden Jahr (zB. 2012 für 2010) und erst nach Entrichtung der gesamten Kommunalsteuer für das betreffende Jahr.
Höhe der Förderung: 50% der entrichteten Kommunalsteuer für die ersten 5 Jahre, Auszahlung jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr
Erforderliche Unterlagen: Daten werden aus der Gemeindebuchhaltung entnommen.


Landwirtschaftsförderungen


Besamungszuschuss Rinder

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an Landwirte
Höhe der Förderung: € 20,-- bei künstlicher Besamung (Erstbesamung und 1. Nachbesamung)
€ 10,-- bei der natürlichen Besamung mit Stier
Erforderliche Unterlagen: Vorlage der Besamungsscheine im Original (weiß)


Besamungszuschuss Schweine

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an Landwirte
Höhe der Förderung: € 10,-- je Muttersau
Erforderliche Unterlagen: Daten werden von der AMA-Tierliste übernommen
Zusatz: Weiters wird nur noch höchstens ein Eber in der Gemeinde gehalten, der für alle Landwirte in der Gemeinde zur Verfügung steht.
Derzeitiger Standort: Groß, Unterweißenbach 51, wobei die Eintragung der Belegungen in einem Deckblock zu erfolgen hat.


Ankauf eines Schafbockes

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an Landwirte mit mindestens 10 Mutterschafen
Höhe der Förderung: 50% des Ankaufspreises für den Schafbock, maximal € 200,--
Erforderliche Unterlagen: Rechnung über Schafbockankauf


Übernahme von Beiträgen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an die zuständigen Behörden
Höhe der Förderung: 100% des Tierseuchenkassenbeitrages und der Kosten für Blutprobenentnahmen


Förderung für Steilflächenmahd

Auszahlung der Förderung: An Landwirte bzw. Grundbesitzer, die eine EU-Förderung für Steilflächen beziehen oder bei denen der Umweltausschuss diese Steilflächen erhoben hat.
Höhe der Förderung:
M1 bzw. OH1   €    75,-- je Hektar
M2 bzw. OH2   €  115,-- je Hektar
M3 bzw. OH3   €  150,-- je Hektar
Erforderliche Unterlagen: Vorlage des betreffenden Flächennutzungs-Bogens je Jahr
Rückwirkende Auszahlung: Jeweils das aktuelle Kalenderjahr und zusätzlich zwei vorangegangene Jahre.


Musikförderungen


Beihilfen für Musikkapellen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an die Musikkapellen
Höhe der Förderung:

Stadtmusik Feldbach                   € 800,--
Jungsteirerkapelle Feldbach         € 800,--
Musikverein Edelsbach                € 800,--
Musikverein von der Groeben      € 400,--
Erforderliche Unterlagen:       keine


Beiträge an öffentliche Musikschulen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an die Musikschulen
Höhe der Förderung:
Städtische Musikschule lt. VA 2012 (für 60 Schüler)   € 49.000,--
Musikschule Gnas (für 2 Schüler)                             €  1.100,--
Musikschule Fehring (für 1 Schüler)                          €    600,--
Erforderliche Unterlagen: Untervoranschläge der Schulsitzgemeinden


Beihilfen für private Musikausbildung

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an die Privaten Musikschulen oder an die Teilnehmer
Höhe der Förderun
g:
Musikschule MusPOP je Musikschüler und Semester ca.   € 200,--
Musikschule der Schulschwestern je Musikschüler           € 150,--
Musik im Vulkan und sonstige Private (50% der Kosten direkt an die Eltern)
Erforderliche Unterlagen
:
Musikschulen: Schriftliche Ansuchen/Verrechnung mit Aufstellung der Schüler
Musik im Vulkan und sonstige Private: Zahlungsnachweis
Zusatz: Gefördert wird nur der Musikunterricht für Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr!


„Häuslbauer“ - Förderungen


Wegbaubeihilfe

Bei der Errichtung von Zufahrten zu neuen Wohnhäusern Auszahlung der Förderung: Auszahlung an den Errichter des Wohnhauses
Berechnung: Je Wohnhaus (eigene Hausnummer, eigene Parzelle bzw. baulich klare Trennung, z.B. Feuermauer), nicht bei mehreren Eigentümern in verschiedenen Geschoßen
Höhe der Förderung: € 1.000,-- je Wohnhaus
Erforderliche Unterlagen: Anmeldung mit Hauptwohnsitz
Bei der Sanierung von Zufahrten zu Wohnhäusern
Auszahlung der Förderung: Auszahlung an den Errichter
Berechnung: Für den Ausbau und die Erhaltung der privaten Wohnhauszufahrten wird eine
Wegbaubeihilfe in der Höhe von 60 % für den Schotter (ohne Transport und Einbau) und 30 % für den Asphalt (einschl. Einbau) gewährt. Die maximal geförderte Wegfläche beträgt Länge 50 Meter bis zur ersten Garage (Carport) und Breite 3,5 Meter (Asphalt od. Pflasterung) bzw. Breite 4,5 Meter (Schotterung).
Höhe der Förderung: maximal € 1.000,-- innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren, wobei der Bemessungszeitraum mit der letzten Förderungsauszahlung zu laufen beginnt.
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen mit Zahlungsnachweis


Beihilfe für den Bau von Solaranlagen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Errichter
Höhe der Förderung: 100% der Landesförderung
Derzeitige Förderhöhen:
Landesförderung                       Gemeindeförderung
Grundbetrag 200,-- bis 500,--         Grundbetrag 200,-- bis 500,--
Je Quadratmeter 50,-- bis 60,--       Je Quadratmeter 50,-- bis 60,--
Höchstbetrag 2.000,-- Euro             Höchstbetrag 2.000,-- Euro
Erforderliche Unterlagen: Förderauszahlung des Landes Steiermark über die gewährte Landesförderung


Beihilfe für den Bau von Photovoltaikanlagen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Errichter
Höhe der Förderung: 100% der Landesförderung
Derzeitige Förderhöhen:
Landesförderung                        Gemeindeförderung
Grundbetrag 375,-- bis 500,--          Grundbetrag 350,-- bis 500,--
Höchstbetrag 2.000,-- Euro              Höchstbetrag 2.000,-- Euro
Erforderliche Unterlagen: Förderauszahlung des Landes Steiermark über die gewährte Landesförderung


Beihilfe für den Bau von Holzfeuerungsanlagen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Errichter von Stückholzgebläseheizungen, Hackschnitzel- und Pelletszentralheizungsanlagen
Höhe der Förderung: 50% der Landes-, Bundes- oder EU-Förderung, max. € 800,--
Erforderliche Unterlagen: Förderauszahlung des Landes Steiermark über die gewährte Landesförderung bzw. Förderauszahlungen anderer Förderstellen.


Beihilfe für den Bau von Erdwärme-Anlagen

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Errichter der Erdwärmeanlage
Höhe der Förderung: € 800,--
Erforderliche Unterlagen: Nachweis über die Errichtung der Anlage (Rechnung mit Zahlungsnachweis).


Beihilfe für Hausfärbelung

Auszahlung der Förderung: Auszahlung direkt an den Hauseigentümer, einmalig je Wohnhaus
Höhe der Förderung:
€ 600,--, wenn die Arbeiten von einer Firma ausgeführt wurden
€ 450,--, jedoch maximal die Höhe des Materialaufwandes, wenn die Färbelungsarbeiten in Eigenregie (ohne Firma) ausgeführt wurden
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen mit Zahlungsnachweis
Einschränkung: Je Wohnhaus (eigene Hausnummer, eigene Parzelle bzw. baulich klare
Trennung, zB Feuermauer), nicht bei mehreren Eigentümern in verschiedenen
Geschoßen, einmalig alle 15 Jahre!


Tourismus-Förderungen


Förderung von Fremdenzimmerausbau

Auszahlung der Förderung: Auszahlung an den Errichter von Komfort-Fremdenzimmern
Höhe der Förderung: € 1.460,-- je Fremdenzimmer (nicht Bett)
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen mit Zahlungsnachweis, Fotos, eventuell Baubewilligung
Einschränkung: Diese Förderung gilt nur für die Neuerrichtung, nicht für die Sanierung von Fremdenzimmern.


Förderungen für Seniorenbetreuung

Förderung für Errichtung von privaten Altenwohnungen
Auszahlung der Förderung: Auszahlung an den Errichter von privaten Altenwohnungen mit WC und Duscheinrichtung (nicht Bett)
Höhe der Förderung: € 1.500,-- bei Inbetriebnahme mit der Verpflichtung, die Wohnung mindestens 5 Jahre als Altenwohnung zu verwenden
€ 750,-- nach 5 Jahren mit der Verpflichtung, die Wohnung mindestens 5 weitere Jahre als Altenwohnung zu verwenden
Bei Nichteinhaltung der 5-Jahres-Fristen: aliquote Rückzahlungsverpflichtung für den fehlenden Zeitraum
Erforderliche Unterlagen: Rechnungen mit Zahlungsnachweis, Fotos, eventuell Baubewilligung
Einschränkung: Diese Förderung gilt nur für die Neuerrichtung, nicht für die Sanierung von Altenwohnungen.


Sonstige Beihilfen/Förderungen


Gutscheine für Säuglinge

Auszahlung: In Form von Gemeindegutscheinen,
Überbringung durch einen Gemeinderat
Höhe: € 80,--
Erforderliche Unterlagen: keine


Altersehrungen

Auszahlung: In Form von Gemeindegutscheinen, Überbringung durch den
Bürgermeister und einen Gemeinderat bzw. auf Wunsch Zusendung
Höhe:
70-Jährige erhalten ein Billet und Gemeindegutscheine von € 40,--
75-Jährige erhalten ein Billet und Gemeindegutscheine von € 40,--
Nachstehende Jubilare werden von Bürgermeister und Gemeinderat besucht:
80 Jahre Gemeinde- Gutscheine € 60,--
85 Jahre Gemeinde- Gutscheine € 60,--
ab 90 Jahre Gemeinde- Gutscheine € 70,--
Goldene Hochzeit Gemeinde- Gutscheine € 70,--
Diamantene Hochzeit Gemeinde- Gutscheine € 70,--
Alle Jubilare werden zu einer gemeinsamen Geburtstagsfeier eingeladen.